Menschenrechte: Was sagen die Artikel 3, 4 und 5 dazu?

10 Januar 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.

In den Artikeln 3 bis 5 werden die Grundrechte eines jeden Menschen dargelegt, nämlich frei zu leben und nicht um sein Leben fürchten zu müssen:

  • Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
  • Artikel 4: Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
  • Article 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.