Humanitäre Hilfe: ein Recht für alle Menschen

19 August 2020

Zum Welttag der humanitären Hilfe am 19. August erheben mehrere Organisationen Ihre Stimme, um gemeinsam die Einhaltung des Völkerrechts auf humanitäre Hilfe zu fordern. Die Anerkennung dieses Rechts gewährleistet die Sicherheit der Hilfsteams in den oftmals instabilen und gefährlichen Einsatzgebieten.

Im Jahr 2020 haben bisher mehr als 100 Angriffe auf humanitäre Helfer in 18 Ländern weltweit 203 Opfer gefordert. Dabei wurde ein beträchtlicher Tribut gezollt; 74 Menschen wurden getötet, gegenüber 57 zur gleichen Zeit 2019. Mehr als neun von zehn Opfern sind Staatsangehörige der Interventionsländer.

CARE Luxemburg, Caritas Luxemburg, das Luxemburger Rote Kreuz, Handicap International Luxemburg und Ärzte Ohne Grenzen Luxemburg sind weltweit in der humanitären Hilfe tätig. Bei ihrer Hilfe für die Opfer humanitärer Katastrophen respektieren die fünf Organisationen die Grundsätze der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.

Als humanitäre Organisationen wollen wir weiterhin Hilfe im Zusammenhang mit Konflikten bzw. anderen schwierigen Situationen leisten. Dazu müssen wir in Sicherheit arbeiten können. Um dies zu gewährleisten und entsprechende Risiken zu begrenzen, müssen alle Beteiligten das Völkerrecht anerkennen und medizinische Tätigkeiten, Gesundheitsinfrastrukturen sowie die vor Ort eingesetzten Teams mit Respekt behandeln.

Humanitäre Charta für Luxemburg als Rahmen für Interventionen

Die Auslands-Aktivitäten der luxemburgischen humanitären Hilfs-Organisationen werden durch die Humanitäre Charta für Luxemburg geregelt. Dies wurde im Jahr 2016 mit dem Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten unterzeichnet und legt Standards zum Schutz der Bedürftigsten fest.

Humanitäre Hilfe ohne jegliche Diskriminierung zu erhalten und anzubieten ist ein Grundprinzip, das allen Bürgern in Not zugute kommen sollte, in welchem Land auch immer. Humanitäre Hilfe ist ein unparteiischer und unpolitischer Akt. Es geht dabei um die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen – unabhängig von deren Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder Überzeugungen.

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