Unser Engagement für ein würdiges und selbstbestimmtes Leben

Das Luxemburger Rote Kreuz ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Sie hält sich an deren 7 Grundprinzipien.

Das Rote Kreuz wurde 1864 gleichzeitig mit den Genfer Konventionen gegründet und hatte ursprünglich den Auftrag, Verwundeten eines bewaffneten Konflikts unverzüglich und unterschiedslos zu helfen. Im Laufe der Zeit und angesichts des chronischen Charakters von Krisen haben wir unser Engagement angepaßt. In unserer internationalen Arbeit engagieren wir uns nun rund um den humanitären „Triple Nexus“ Nothilfe-Entwicklung-Frieden, um die Lebensbedingungen von Frauen, Kindern und gefährdeten Menschen nachhaltig zu verbessern, ihre Widerstandsfähigkeit gegen Krisen zu stärken und ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir legen großen Wert auf finanzielle Transparenz.

Eine strenge und transparente Verwaltung der finanziellen Ressourcen ist unerlässlich, um die Wirkung der Projekte zu maximieren und das Vertrauen unserer Partner und Spender zu respektieren.

Hier finden Sie alle aktuellen Zahlen zur Verwendung unserer Ressourcen im Rahmen unserer Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe.

Wir halten uns an den Verhaltenskodex „Spenden mit Vertrauen“ / « Don en confiance »

Das luxemburgische Rote Kreuz appelliert regelmäßig an die Großzügigkeit seiner Spender, um seine gemeinnützigen Aufgaben im sozialen, medizinischen und humanitären Bereich zu unterstützen.

Das Luxemburger Rote Kreuz und vier weitere luxemburgische gemeinnützige Organisationen sind sich ihrer Informationspflicht bewußt und möchten, daß Spender in vollem Vertrauen spenden können. Daher haben sie am 13. Februar 2007 den Verhaltenskodex für Organisationen, die an die Großzügigkeit der Öffentlichkeit appellieren, verabschiedet und die Vereinigung Don en confiance a.s.b.l. gegründet. Es werden gezielt interne Kontrollinstrumente eingesetzt, um die Transparenz und Genauigkeit der Finanzströme sowie die Genehmigung von Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung mit dem von den Leitungsorganen genehmigten Budget zu gewährleisten.