Erklärung der Menschenrechte: Heirat und Familie

10 April 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.

Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert unter anderem die Achtung der Freiheit und Würde des Menschen im Bereich des Privat- und Familienlebens. Die Ehe muss frei und einvernehmlich von den künftigen Ehegatten geschlossen werden und muss unabhängig vom Geschlecht gleiche Rechte garantieren. Mit anderen Worten: In der Ehe haben Männer und Frauen die gleichen Rechte.


Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

  1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der ethnischen Herkunft, Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein.
Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.